Standplan
Öffnungszeiten der Ausstellung
Donnerstag, 20. August 2026, 12:45 - 16.45 UhrFreitag, 21. August 2026, 08.15 - 16.00 Uhr
Aufbauzeiten
Donnerstag, 20. August 2026, 07.00 - 12.45 Uhr
Der Aufbau muss am 20. August 2026 um 12.45 Uhr abgeschlossen sein.
Abbauzeiten
Freitag, 21. August 2026, 16.00 - 22.00 Uhr - Abbau im Anschluss an die letzte Kaffeepause
Der Abbau muss am Freitag, 21. August 2026 spätestens um 22.00 Uhr abgeschlossen sein.
Die Standpräsenz ist bis zum Ende der Ausstellung verbindlich. Ein vorzeitiger Abbau ist ist nicht gestattet und führt bei Nichteinhaltung zu einer Konventionalstrafe.
Anlieferungsadresse:Eventfabrik Bern Service AGJahreskongress der SGKJPP Stand Nr. xxFabrikstrasse 123012 Bern
Routenplaner (Google Maps) Anfahrtsplan
ParkingDie öffentlichen Parkplätze für PWs sowie der Parkplatz für LKWs ist auf dem Anfahrtsplan ersichtlich.
Eine Registrierung des Standpersonals ist nicht nötig.
Die Bestellung von Mobiliar, Strom und Catering erfolgt direkt über Organizers Schweiz GmbH. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse.
sponsoring@organizers.ch | +41 61 836 98 72
Bitte verwenden Sie das aussschliesslich das folgende Adressformat für Post-/Kuriersendungen:
Eventfabrik Bern Service AGJahreskongress der SGKJPP Stand Nr. xxFabrikstrasse 123012 Bern
Frühestes Eintreffen der Postsendungen: Donnerstag, 20. August 2026Eine Vorablieferung von grossen Paletten ist nicht möglich. Ebenfalls ist die Lagerung von Paletten für die Rücknahme über das Wochenende nicht möglich.
StandreinigungFür die Reinigung des Standes ist grundsätzlich der Aussteller verantwortlich. Die Reinigung muss spätestens ¼ Stunde vor Messebeginn und 1 Stunde nach Messeschluss beendet sein.
AbfallentsorgungDie Aussteller werden gebeten Ihren Abfall in den speziell dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Durchgänge und Zonen ausserhalb der Standflächen stets von Abfällen und anderem Material freigehalten werden.
Die Lagerung von Leergut ausserhalb der Stände ist nicht gestattet.
Eine Haftpflicht, sowie Feuer-, Explosions- und Elementarschadenversicherung ist für alle Aussteller obligatorisch und muss durch den Aussteller selbst abgeschlossen werden. Der Veranstalter sowie die Eventfabrik schliessen für die Aussteller ausdrücklich keine Versicherungen ab. Weder der Veranstalter noch die Eventfabrik übernehmen eine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen.
Der Aussteller trägt alle Folgen, welche aus der Unterlassung der obligatorischen Ausstellungs- Versicherung eintreten können. Der Aussteller ist auch verpflichtet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen. Der Aussteller haftet auch für Personen- und Sachschäden, die durch den Auf- und Abbau des Standes oder seiner Ausstellungsgüter entstehen.
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